Wohnraumförderung Mecklenburg-Vorpommern: Förderprogramme geschickt nutzen

Unter Einsatz der Wohnraumförderungsprogramme unterstützt der Staat den Kauf, den Bau sowie die Modernisierung von privaten Wohnflächen. Wie hoch die Förderung ist und wie sie im Einzelnen gestaltet ist, hängt entscheidend von dem jeweiligen Bundesland ab. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es verschiedene Programme. Sie zielen darauf ab, Leerstand abzubauen, neuer Wohnraum zu schaffen und bestehenden Wohnraum für spezielle Zielgruppen zu optimieren. Immobilienbesitzer können diese Förderprogramme geschickt nutzen.


Wohnraumförderung-Mecklenburg-Vorpommern

Die einzelnen Bundesländer Deutschlands haben eine Wohnraumförderung implementiert, die sich in zahlreiche Förderprogramme aufteilt. Gefördert werden kann beispielsweise ein Neubau oder der Kauf von selbst genutztem Wohneigentum. Einige Förderprogramme zielen darauf ab, den bestehenden Wohnraum energieeffizienter oder barrierefrei zu machen. Dafür werden zinsgünstige Kredite, Zuschüsse, Baudarlehen und Bürgschaften gegeben, von denen der Immobilienbesitzer und die Gemeinschaft nachhaltig profitieren können. Über allen Förderprogrammen steht das übergeordnete Ziel, das Angebot an preiswerten, bedarfsgerechten und qualitätsvollen Wohnflächen zu steigern. Städtebauliche Ziele werden mit diesen Förderungsmaßnahmen ebenfalls vereinzelt verfolgt. Wie eingangs erwähnt, hängt die Art der Förderungsprogramme vom Bundesland ab. In Mecklenburg-Vorpommern ist für Immobilienbesitzer insbesondere das Darlehensprogramm „Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum“ von Interesse. Es zielt darauf ab, Wohnungsbestände nachfragegerecht zu sanieren. Dabei wird der Fokus auf die Gruppen Familie mit Kindern, behinderte Menschen und Menschen des dritten Lebensalters gelegt. Doch wie kann solch eine Förderung konkret aussehen? Ein Vermieter kann die Antragsunterlagen des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern ausfüllen, um die Vermietbarkeit seiner Objekte zu optimieren. Drei Beispiele für mögliche Förderungen sind:

  • bestehenden Balkon ersetzen oder Balkon neu anbauen
  • nach einem partiellen Gebäuderückbau Aufbau der Außenanlagen oder Dachaufbau
  • Einbau von Liften bei Gebäuden mit hohem Anteil an behinderten oder älteren Mietern

Zusätzlich bietet Mecklenburg-Vorpommern ein »Sonderprogramm zur Gewährung von Zuschüssen für den sozialen Wohnungsneubau gemäß der Richtlinie Wohnungsbau Sozial«. Dieses soll den Wohnungsleerstand in Ober-, Mittel- und Grundzentren reduzieren und angespannte Wohnungsmärkte verhindern. Speziell für die Geringverdiener und Bezieher von staatlichen Fördermitteln existiert das „Programm zur Ertüchtigung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte“.

Wohnraumförderung in Zahlen

Zumeist erfolgt die Förderung im Rahmen eines zinsvergünstigten Darlehens. Wie hoch dieses ist, hängt entscheidend von dem Vorhaben ab. Handelt es sich um eine Modernisierung oder Instandsetzung gibt es 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.000 EUR pro m² Wohnfläche. Die Ausgaben dürfen pro Wohneinheit allerdings 60.000 Euro nicht überschreiten. Für ein barrierefreies Wohnen reichen die Zuschüsse bis zur Höhe der Mehrausgaben. Der Maximalbetrag wird mit 250 Euro pro m² Wohnfläche veranschlagt. Mehr informationen gibt es auf dem Regierungsportal. Diese Beispiele verdeutlichen, dass es sich lohnen kann, eine Förderung zu beantragen. Beachtenswert hierbei ist jedoch, dass die Fertigstellung des Projekts möglichst innerhalb von einem Jahr nach Fördermittelbewilligung erfolgen soll. Außerdem müssen bestimmte Richtlinien eingehalten und Voraussetzungen erfüllt werden, damit der Immobilienbesitzer von der Wohnraumförderung profitieren kann.