Unsere Leistungen für die Verwaltung
Ihrer WEG

Unsere Leistungen für die Verwaltung Ihrer WEG

Sie suchen Unterstützung bei der sachgerechten Verwaltung Ihres Gemeinschaftseigentums, um Streitigkeiten und überschüssige Kosten zu vermeiden? Dies bedarf viel Feingefühl, Fachkenntnis und Erfahrung. Wir von der mele Immobilien GmbH übernehmen die schwierige Aufgabe der WEG-Verwaltung gern für Sie und tun alles, was zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung Ihrer WEG in kaufmännischer, technischer und organisatorischer Hinsicht notwendig ist. Dazu gehören:

  • Fachkundige Wirtschafts- und Vermögensverwaltung im Interesse der Eigentümergemeinschaft
  • Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen (mindestens einmal im Jahr, aber auch öfter wenn zustimmungsbedürftige Entscheidungen anstehen)
  • Vorlage der Jahresabrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr und des Wirtschaftsplans für das laufende oder folgende Wirtschaftsjahr
  • Technische Verwaltung zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit aller Anlagen
  • Transparente juristische Verwaltung aller erforderlichen Verträge
  • Durchdachte Objektwirtschaft zur langfristigen Werterhaltung

Unser Leistungsspektrum als Verwaltung deckt alle im WEG-Bereich erforderlichen Tätigkeiten ab. Wir erstellen Wirtschaftspläne, erledigen die Buchhaltung und kümmern uns für Sie um die ordnungsgemäße Überprüfung aller Zahlungseingänge und -ausgänge.  Der Umfang der genannten Leistungen wird zu Beginn der Zusammenarbeit transparent in einem Verwaltervertrag festgehalten.

Kontaktieren Sie uns noch heute telefonisch, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu besprechen und einen Einblick in unsere Arbeit als professionelle WEG-Verwaltung zu erhalten.

Suchen Sie eine Hausverwaltung
für Ihre Immobilie in Vorpommern?


Rufen Sie uns jetzt an

Sie suchen Unterstützung bei der sachgerechten Verwaltung Ihres Gemeinschaftseigentums, um Streitigkeiten und überschüssige Kosten zu vermeiden? Dies bedarf viel Feingefühl, Fachkenntnis und Erfahrung. Wir von der mele Immobilien GmbH übernehmen die schwierige Aufgabe der WEG-Verwaltung gern für Sie und tun alles, was zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung Ihrer WEG in kaufmännischer, technischer und organisatorischer Hinsicht notwendig ist. Dazu gehören:

  • Fachkundige Wirtschafts- und Vermögensverwaltung im Interesse der Eigentümergemeinschaft
  • Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen (mindestens einmal im Jahr, aber auch öfter wenn zustimmungsbedürftige Entscheidungen anstehen)
  • Vorlage der Jahresabrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr und des Wirtschaftsplans für das laufende oder folgende Wirtschaftsjahr
  • Technische Verwaltung zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit aller Anlagen
  • Transparente juristische Verwaltung aller erforderlichen Verträge
  • Durchdachte Objektwirtschaft zur langfristigen Werterhaltung

Unser Leistungsspektrum als Verwaltung deckt alle im WEG-Bereich erforderlichen Tätigkeiten ab. Wir erstellen Wirtschaftspläne, erledigen die Buchhaltung und kümmern uns für Sie um die ordnungsgemäße Überprüfung aller Zahlungseingänge und -ausgänge.  Der Umfang der genannten Leistungen wird zu Beginn der Zusammenarbeit transparent in einem Verwaltervertrag festgehalten.

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Das ist die Wohnungs­­eigentümer­­gemeinschaft (WEG)

Eine WEG ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die WEG ist gemeinsam im Besitz eines Grundstücks, der sich darauf befin­denden Gebäude und aller Nebengelasse. Alle Eigentümer und die Eigentümer­gemeinschaft selbst werden grundbuchlich eingetragen.

Die WEG entscheidet gemeinsam über alles was Gemein­schafts­eigentum ist. Über den Rest verfügt der jeweilige Eigentümer selbst (Sonder­eigentum = alles innerhalb der eigenen Wohnung außer tragende Wände, teilweise auch Fenster und das eigene Dachboden-/Kellerabteil). Welche Bereiche genau zum Gemeinschafts­eigentum zählen, ist Definitions­sache. Grundsätzlich aber all das, was sich vor der eigenen Wohnungstür befindet. Sobald Sie die Wohnung betreten, reden wir von Sonder­eigentum.

In der Teilungs­erklärung können beispielsweise auch Fenster, die eigentlich zum Gemeinschafts­eigentum gehören, zum Sonder­eigentum ernannt werden.

Das ist die Wohnungs­­eigentümer­­gemeinschaft (WEG)


Eine WEG ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die WEG ist gemeinsam im Besitz eines Grundstücks, der sich darauf befin­denden Gebäude und aller Nebengelasse. Alle Eigentümer und die Eigentümer­gemeinschaft selbst werden grundbuchlich eingetragen.

Die WEG entscheidet gemeinsam über alles was Gemein­schafts­eigentum ist. Über den Rest verfügt der jeweilige Eigentümer selbst (Sonder­eigentum = alles innerhalb der eigenen Wohnung außer tragende Wände, teilweise auch Fenster und das eigene Dachboden-/Kellerabteil). Welche Bereiche genau zum Gemeinschafts­eigentum zählen, ist Definitions­sache. Grundsätzlich aber all das, was sich vor der eigenen Wohnungstür befindet. Sobald Sie die Wohnung betreten, reden wir von Sonder­eigentum.

In der Teilungs­erklärung können beispielsweise auch Fenster, die eigentlich zum Gemeinschafts­eigentum gehören, zum Sonder­eigentum ernannt werden.

mele als kompetenter WEG-Verwalter

Das umfassende Leistungsprofil einer erfahrenen WEG-Verwaltung macht deutlich, welche komplexen Aufgaben es zu bewältigen gilt. Profitieren Sie jetzt von unserer kompetenten Unterstützung, um den reibungslosen Ablauf der Prozesse im Interesse der Eigentümergemeinschaft sicherzustellen.

Mit unserem Team haben Sie einen leistungsstarken Verwalter gefunden, sparen Zeit und schützen sich vor kostspieligen Fehlentscheidungen. Das können Sie erwarten:

  • Unser umfangreiches rechtliches Wissen bewahrt Sie vor Fehlentscheidungen
  • Von der WEG gefasste Beschlüsse setzen wir proaktiv und schnell um 
  • Wir sind bestens über alle von uns betreuten Objekte informiert 
  • Allen WEG-Mitgliedern stehen wir mit absoluter Neutralität gegenüber und lassen jeden zu Wort kommen
  • Profitieren Sie von unseren immensen Kenntnissen im Bereich der Verwaltungstechnik und kaufmännischen Geschäftsführung

Wenn Sie eine WEG-Verwaltung suchen, die sich engagiert um Ihre Anliegen kümmert, kontaktieren Sie uns noch heute. Für Ihr Vertrauen bedanken wir uns mit bester Qualität und absoluter Zuverlässigkeit.

In welchem Umfang Sie eine Unterstützung von unserer Seite möchten, entscheiden Sie ganz individuell.

"Keine Immobilie ist wie die andere. Bei uns gibt es keine Pauschalangebote."

mele Immobilien

mele als kompetenter WEG-Verwalter

Das umfassende Leistungsprofil einer erfahrenen WEG-Verwaltung macht deutlich, welche komplexen Aufgaben es zu bewältigen gilt. Profitieren Sie jetzt von unserer kompetenten Unterstützung, um den reibungslosen Ablauf der Prozesse im Interesse der Eigentümergemeinschaft sicherzustellen. Mit unserem Team haben Sie einen leistungsstarken Verwalter gefunden, sparen Zeit und schützen sich vor kostspieligen Fehlentscheidungen. Das können Sie erwarten:

  • Unser umfangreiches rechtliches Wissen bewahrt Sie vor Fehlentscheidungen
  • Von der WEG gefasste Beschlüsse setzen wir proaktiv und schnell um 
  • Wir sind bestens über alle von uns betreuten Objekte informiert 
  • Allen WEG-Mitgliedern stehen wir mit absoluter Neutralität gegenüber und lassen jeden zu Wort kommen
  • Profitieren Sie von unseren immensen Kenntnissen im Bereich der Verwaltungstechnik und kaufmännischen Geschäftsführung

Wenn Sie eine WEG-Verwaltung suchen, die sich engagiert um Ihre Anliegen kümmert, kontaktieren Sie uns noch heute. Für Ihr Vertrauen bedanken wir uns mit bester Qualität und absoluter Zuverlässigkeit.

In welchem Umfang Sie eine Unterstützung von unserer Seite möchten, entscheiden Sie ganz individuell.

"Keine Immobilie ist wie die andere. Bei uns gibt es keine Pauschalangebote."

mele Immobilien

Die Kosten einer WEG-Verwaltung

Eine WEG ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die WEG ist gemeinsam im Besitz eines Grundstücks, der sich darauf befin­denden Gebäude und aller Nebengelasse. Alle Eigentümer und die Eigentümer­gemeinschaft selbst werden grundbuchlich eingetragen.

Die WEG entscheidet gemeinsam über alles was Gemein­schafts­eigentum ist. Über den Rest verfügt der jeweilige Eigentümer selbst (Sonder­eigentum = alles innerhalb der eigenen Wohnung außer tragende Wände, teilweise auch Fenster und das eigene Dachboden-/Kellerabteil).

Welche Bereiche genau zum Gemeinschafts­eigentum zählen, ist Definitions­sache. Grundsätzlich aber all das, was sich vor der eigenen Wohnungstür befindet. Sobald Sie die Wohnung betreten, reden wir von Sonder­eigentum.

In der Teilungs­erklärung können beispielsweise auch Fenster, die eigentlich zum Gemeinschafts­eigentum gehören, zum Sonder­eigentum ernannt werden.

Die Kosten einer WEG-Verwaltung

Eine WEG ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die WEG ist gemeinsam im Besitz eines Grundstücks, der sich darauf befin­denden Gebäude und aller Nebengelasse. Alle Eigentümer und die Eigentümer­gemeinschaft selbst werden grundbuchlich eingetragen.

Die WEG entscheidet gemeinsam über alles was Gemein­schafts­eigentum ist. Über den Rest verfügt der jeweilige Eigentümer selbst (Sonder­eigentum = alles innerhalb der eigenen Wohnung außer tragende Wände, teilweise auch Fenster und das eigene Dachboden-/Kellerabteil). Welche Bereiche genau zum Gemeinschafts­eigentum zählen, ist Definitions­sache. Grundsätzlich aber all das, was sich vor der eigenen Wohnungstür befindet. Sobald Sie die Wohnung betreten, reden wir von Sonder­eigentum.

In der Teilungs­erklärung können beispielsweise auch Fenster, die eigentlich zum Gemeinschafts­eigentum gehören, zum Sonder­eigentum ernannt werden.

Die Notwendigkeit einer professionellen WEG-Haus­verwaltung

Generell ist es so, dass Sie als WEG nicht umhin kommen, eine Hausverwaltung zu bestellen, denn die WEG ist selbst nicht handlungsfähig. Sie benötigt daher z.B. zum Abschluss von Verträgen mit Handwerkern/Lieferanten etc. einen Vertreter.
Ob die Verwaltung der Immobilie von einem externen Partner oder in Form der Selbstverwaltung durchgeführt wird, ist rechtlich gesehen egal.

Sie können jedem Mitglied der WEG einen bestimmten Aufgabenbereich übertragen, einen Verwalter aus den eigenen Reihen bestimmen oder eine Mischform wählen. Ob Sie sich auf das Experiment "Selbstverwaltung" einlassen möchten, liegt ganz bei Ihnen.

Die Notwendigkeit einer professionellen WEG-Haus­verwaltung

Generell ist es so, dass Sie als WEG nicht umhin kommen, eine Hausverwaltung zu bestellen, denn die WEG ist selbst nicht handlungsfähig. Sie benötigt daher z.B. zum Abschluss von Verträgen mit Handwerkern/Lieferanten etc. einen Vertreter. Ob die Verwaltung der Immobilie von einem externen Partner oder in Form der Selbstverwaltung durchgeführt wird, ist rechtlich gesehen egal. Sie können jedem Mitglied der WEG einen bestimmten Aufgabenbereich übertragen, einen Verwalter aus den eigenen Reihen bestimmen oder eine Mischform wählen. Ob Sie sich auf das Experiment "Selbstverwaltung" einlassen möchten, liegt ganz bei Ihnen.

"Die Bestellung eines Verwalters kann nicht ausgeschlossen werden."

§ 20 Gliederung der Verwaltung (WEG) Absatz 2

Da gemeinschaftliches Eigentum jedoch besondere Hürden birgt, gelingt die Selbstverwaltung in der Praxis recht selten. Schnell treten Interessenkon ikte auf und mangelnde Erfahrung und Fachwissen führen zu kostspieligen Fehlentscheidungen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, einen externen Hausverwalter zu bestellen, der allen Mitgliedern neutral gegenübersteht und fachkundig im Sinne der WEG handelt. Die Verwaltung des Sondereigentums unterliegt jedoch nach wie vor dem jeweiligen Sondereigentümer selbst. Wollen Sie dieses ebenfalls verwalten lassen, ist ein gesonderter Vertrag notwendig. Kontaktieren Sie uns noch heute telefonisch!

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