Hausordnung in der Eigentümergemeinschaft: Regeln, Pflichten und Umsetzung

Das Zusammenleben in einer Eigentümergemeinschaft ist manchmal gar nicht so einfach. Die Hausordnung bringt mit klaren Regeln Struktur ins Haus und sorgt dafür, dass sich alle wohlfühlen. Wer sich fragt, wie solche Regeln entstehen, was genau drinsteht und welche Pflichten auf Eigentümer und Mieter zukommen, ist hier an der richtigen Stelle.

Die Hausordnung regelt Dinge wie Ruhezeiten, die Nutzung gemeinsamer Räume und das Verhalten im Haus. Meist beschließt die Eigentümergemeinschaft diese Regeln gemeinsam und kann sie bei Bedarf anpassen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Konsequenzen rechnen – also besser Bescheid wissen!

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Zusammenfassung

  • Hausordnung bringt Ordnung ins Zusammenleben der Eigentümergemeinschaft.
  • Sie wird gemeinsam beschlossen und enthält wichtige Verhaltensregeln.
  • Rechte und Pflichten der Bewohner ergeben sich direkt daraus.

Bedeutung und Zweck der Hausordnung in der Eigentümergemeinschaft

Die Hausordnung ist das zentrale Werkzeug, damit das Miteinander im Mehrfamilienhaus funktioniert. Sie macht klare Ansagen, was im Haus gilt, und gibt allen einen Rahmen, an dem sie sich orientieren können.

Warum eine Hausordnung erforderlich ist

In einer Eigentümergemeinschaft leben viele Menschen dicht beieinander. Unterschiedliche Tagesabläufe, Gewohnheiten und Vorstellungen treffen aufeinander. Klar, dass das manchmal knirscht.

Eine Hausordnung hilft, Ärger zu vermeiden. Sie gibt verbindliche Regeln vor, an die sich alle halten müssen. So bleibt das Zusammenleben friedlicher.

Ob Ruhezeiten, Reinigung der Flure oder das Verhalten im Treppenhaus – die Hausordnung regelt viele kleine Details, die den Alltag leichter machen. Jeder weiß so, was geht und was nicht.

Ziele und Funktionen der Hausordnung

Die Hausordnung betrifft alle – Eigentümer wie Mieter. Sie regelt die Nutzung von Gemeinschaftseigentum wie Flure, Waschräume oder den Garten. Das schützt die Rechte aller und hält die Gemeinschaftsflächen in Schuss.

Ein weiteres Ziel: Hausfrieden wahren und Rücksicht auf Nachbarn nehmen.

  • Pflichten festlegen (wie Schneeräumen, Müllentsorgung)
  • Ordnung und Sauberkeit sichern
  • Schutz vor unzumutbarem Verhalten einzelner Bewohner

Sie schützt aber nicht nur, sondern gibt auch Rechte. Ohne Hausordnung fehlt oft die Basis für ein faires Miteinander.

Unterschiede zur Gemeinschaftsordnung

Oft werden Gemeinschaftsordnung und Hausordnung verwechselt, dabei sind sie grundverschieden. Die Gemeinschaftsordnung regelt Grundlegendes wie Eigentumsanteile, Kostenverteilung oder Stimmrechte.

Die Hausordnung kümmert sich um das tägliche Zusammenleben. Hier geht’s um Regeln für Gemeinschaftsräume, Ruhezeiten und Co.

Während die Gemeinschaftsordnung nur mit Zustimmung aller geändert werden kann, reicht bei der Hausordnung oft ein Mehrheitsbeschluss. Dadurch bleibt sie flexibel und kann leichter angepasst werden.

Erstellung und Beschluss der Hausordnung

Die Hausordnung bringt Struktur in den Alltag der Wohnungseigentümergemeinschaft. Wie sie beschlossen wird, wer mitredet und wie ein Muster genutzt wird, hängt von verschiedenen Dingen ab.

Aufstellung einer Hausordnung durch die Eigentümerversammlung

Normalerweise beschließt die Eigentümerversammlung die Hausordnung. Meist reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss, es sei denn, die Gemeinschaftsordnung verlangt mehr.

Typischer Ablauf: Der Verwalter oder ein Eigentümer schlägt eine Hausordnung vor. Der Entwurf geht oft schon mit der Einladung raus, damit alle sich vorbereiten können. In der Versammlung wird diskutiert, geändert und am Ende abgestimmt.

Ist die Hausordnung beschlossen, gilt sie für alle Eigentümer – und meistens auch für Mieter, wenn es um das Gemeinschaftseigentum geht. Änderungen werden wieder in der Versammlung beschlossen.

Beteiligung von Eigentümern und Verwalter

Der Verwalter ist oft die treibende Kraft bei der Erstellung. Er bringt Entwürfe ein, achtet auf rechtliche Vorgaben und vermittelt zwischen den Interessen.

Eigentümer können Vorschläge machen und mitbestimmen. Ohne ihre Beteiligung fehlt oft die Akzeptanz – schließlich muss die Hausordnung zu den Leuten passen, die dort wohnen.

Manchmal steht die Hausordnung schon in der Gemeinschaftsordnung oder Teilungserklärung. Dann ist eine Änderung aber ziemlich aufwendig und braucht einen Notar sowie Einstimmigkeit.

Muster-Hausordnung und individuelle Anpassung

Viele Verwaltungen oder Webseiten bieten Muster-Hausordnungen an. Typische Themen sind Ruhezeiten, Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Putzpflichten und Müllentsorgung. Diese Vorlagen helfen, nichts zu vergessen.

Aber: Kein Muster passt für alle. Die Hausordnung sollte immer auf die eigene Wohnanlage zugeschnitten werden. Jede Gemeinschaft hat ihre Eigenheiten, und individuelle Anpassungen sind absolut üblich.

Praxis-Tipp:
Eine maßgeschneiderte Hausordnung verhindert Streit und lässt sich besser durchsetzen. Regeln, die gegen geltendes Recht verstoßen (zum Beispiel ein generelles Haustierverbot), sind unwirksam – egal, wie viele dafür stimmen.

Typische Inhalte und Regelungsbereiche einer Hausordnung

Eine Hausordnung regelt viele Details des Alltags. Sie sorgt dafür, dass alles halbwegs rund läuft – von Ruhezeiten bis zum Abstellen von Fahrrädern.

Regelung von Ruhezeiten und Lärmvermeidung

Meist steht in der Hausordnung, wann Ruhe herrschen muss. Typische Zeiten: 22:00 bis 6:00 Uhr und Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr. In diesen Phasen sind laute Tätigkeiten tabu.

Staubsaugen, Bohren oder Feiern in dieser Zeit? Lieber nicht. Auch Musik und Fernseher sollten dann leise sein. Das schützt besonders die, die früh schlafen oder kleine Kinder haben.

Gesetzliche Ruhezeiten geben einen Rahmen vor, aber viele Hausordnungen gehen noch weiter und passen die Regeln den Bedürfnissen an. Wer sich nicht daran hält, riskiert Ärger mit Nachbarn oder eine Abmahnung.

Nutzung von Gemeinschaftsräumen und Gemeinschaftseigentum

Fahrradkeller, Waschküche oder Gemeinschaftsgarten stehen allen offen. Die Hausordnung regelt, wie das abläuft und was beachtet werden muss.

Oft ist zum Beispiel festgelegt, dass Fahrräder nur an bestimmten Plätzen abgestellt werden dürfen. In der Waschküche gibt’s manchmal einen Plan für die Nutzungszeiten. Auch im Garten kann geregelt sein, wer wann dran ist mit Pflegen oder Nutzen.

So wird das Gemeinschaftseigentum fair genutzt und Streit um Plätze oder Termine vermieden.

Reinigung, Putzplan und Sauberkeit

Sauberkeit geht alle an – keiner will im Dreck wohnen. Die Hausordnung enthält oft einen Putzplan für Treppenhaus, Eingangsbereich oder Keller.

Meist wechseln sich die Parteien ab. Es steht genau drin, wer wann welchen Bereich sauber macht. Ein Beispiel für einen einfachen Putzplan kann so aussehen:

Woche Partei Bereich
1 Partei A Treppenhaus
2 Partei B Eingangsbereich
3 Partei C Keller

Wer sich nicht an den Plan hält, riskiert, dass ein Reinigungsdienst beauftragt wird – die Kosten trägt dann die Gemeinschaft. So bleibt das Haus halbwegs sauber.

Abstellen von Gegenständen im Hausflur

Das Abstellen von Kinderwagen, Fahrrädern oder anderen Gegenständen im Hausflur sorgt in vielen Hausordnungen für Diskussionen. Meist darf im Eingangsbereich nichts stehen, was Fluchtwege blockiert oder die Sicherheit gefährdet.

Manche Hausordnungen erlauben das kurzfristige Abstellen von Kinderwagen nahe der Haustür, aber Fahrräder müssen meistens in den Keller. Schuhe, Müllsäcke oder größere Sachen sind aus Brandschutzgründen im Treppenhaus fast immer tabu.

Rechte und Pflichten aus der Hausordnung für Eigentümer und Mieter

Eigentümer und Mieter haben Rechte und Pflichten, die sich aus der Hausordnung ergeben. Die Regeln gelten für alle, sofern sie beschlossen wurden oder Teil des Mietvertrags sind.

Bindung und Einhaltung für Wohnungseigentümer

Die Hausordnung ist für alle Wohnungseigentümer verbindlich, wenn sie per Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung verabschiedet wurde. Grundlage ist §15 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Änderungen brauchen ebenfalls einen solchen Beschluss.

Eigentümer müssen sicherstellen, dass sie selbst und ihre Besucher die Regeln einhalten. Die Hausordnung regelt Dinge wie Ruhezeiten, Reinigung und Nutzung gemeinsamer Bereiche. Wer immer wieder dagegen verstößt, riskiert eine Abmahnung oder sogar rechtliche Schritte innerhalb der Gemeinschaft.

Wichtige Pflichten:

  • Mitbestimmen bei Beschlüssen zur Hausordnung
  • Gemeinschaftliche Aufgaben übernehmen (z. B. Treppenhausreinigung)
  • Rücksicht auf andere Eigentümer und Mieter nehmen

Hausordnung als Bestandteil des Mietvertrags

Für Mieter gilt die Hausordnung nur, wenn sie ausdrücklich Teil des Mietvertrags ist oder im Vertrag darauf hingewiesen wird. Dann ist der Mieter verpflichtet, sich an die Bestimmungen zu halten, etwa bei Ruhezeiten oder Sauberkeit.

Wesentliche Punkte:

  • Die Hausordnung darf keine Pflichten enthalten, die dem Mietvertrag widersprechen.
  • Ist sie nicht Bestandteil des Vertrags, können Verstöße meist nur abgemahnt werden, rechtliche Folgen gibt es dann selten.
  • Bei schweren oder dauerhaften Verstößen kann eine Abmahnung oder im Extremfall sogar eine fristlose Kündigung drohen, falls die Störung erheblich ist.

Verhältnis von Eigentümern und Mietern

Eigentümer sind verpflichtet, ihre Mieter zur Einhaltung der Hausordnung anzuhalten. Sie dürfen aber keine strengeren Regeln aufstellen, als für sie selbst gelten. Das Verhältnis zwischen Eigentümer und Mieter wird durch Mietvertrag und Hausordnung bestimmt.

Wenn Mieter gegen die Hausordnung verstoßen, ist der Eigentümer Ansprechpartner für die Gemeinschaft und muss reagieren – oft reicht eine Ermahnung, manchmal braucht es rechtliche Schritte. Die Hausordnung schützt die Rechte beider Seiten und sorgt dafür, dass alle wissen, woran sie sind. Das hilft, Stress und Missverständnisse zwischen Eigentümern, Mietern und Nachbarn zu vermeiden.

Durchsetzung, Verstöße und Anpassungen

Die Einhaltung der Hausordnung ist wichtig für ein entspanntes Miteinander in der Eigentümergemeinschaft. Bei Verstößen kann es ernst werden, und manchmal müssen die Regeln auch angepasst werden, wenn sich im Haus etwas verändert.

Einhaltung und Kontrolle durch die Hausverwaltung

Die Hausverwaltung überwacht die Einhaltung der Hausordnung. Sie nimmt Beschwerden auf, prüft die Lage und informiert die Betroffenen. Typisch sind auch Kontrollen in Fluren, Kellern und auf Außenflächen.

Regelverstöße wie das unerlaubte Abstellen von Kinderwagen im Hausflur werden dokumentiert und mit den Beteiligten besprochen. Bei Bedarf gibt die Verwaltung Hinweise zu Pflichtverletzungen oder erinnert an die Gemeinschaftsregeln.

Oft nutzt die Verwaltung Listen oder Protokolle, um wiederholte Verstöße zu notieren. Sie sorgt dafür, dass Eigentümer und Mieter die Hausordnung respektieren. Bei größeren Problemen kann sie die Gemeinschaft informieren und gemeinsam nach Lösungen suchen.

Konsequenzen bei Verstößen gegen die Hausordnung

Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung kann die Hausverwaltung eine Abmahnung aussprechen. Mögliche Konsequenzen bei wiederholten oder schweren Verstößen sind:

  • Schriftliche Abmahnung
  • Zwangsgeld durch Verwalter oder Gemeinschaft
  • Aufforderung zur Beseitigung des Problems
  • Im Extremfall: Kündigung des Mietverhältnisses (bei Mietern)

Bei gravierenden Störungen wie einer Gefährdung der Sicherheit kann sogar ein gerichtliches Hausverbot folgen. Meist reichen aber Hinweise oder eine Abmahnung. Die Eigentümerversammlung entscheidet oft, wie weiter vorgegangen wird.

Verstöße werden dokumentiert, damit Verwaltung und Eigentümer reagieren können. Die Gemeinschaft kann außerdem Unterlassungsklagen gegen einzelne Eigentümer oder Mieter einreichen.

Änderungen und Anpassungen der Regelungen

Die Hausordnung ist kein starres Dokument. Änderungen sind üblich, wenn sich das Leben im Haus verändert oder neue Bedürfnisse entstehen. Meist reicht ein Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung.

Für kleinere Anpassungen genügt oft ein einfacher Beschluss. Eine Änderung kann nötig sein, wenn alte Regeln nicht mehr passen – etwa beim Abstellen von Kinderwagen im Flur.

Größere Änderungen, die stark in Rechte der Eigentümer eingreifen, brauchen manchmal die Zustimmung aller. Bei Streit kann auch ein Gericht entscheiden. Es ist sinnvoll, jede Änderung gut zu dokumentieren und alle Eigentümer zu informieren. So bleibt die Hausordnung nachvollziehbar.

Häufig gestellte Fragen zur Hausordnung in der Eigentümergemeinschaft

Eine Hausordnung wird durch einen formalen Prozess beschlossen, regelt wichtige Alltagsfragen wie Ruhezeiten oder die Nutzung gemeinsamer Anlagen und ist für Eigentümer und Mieter unter bestimmten Bedingungen bindend. Änderungen brauchen klare Abläufe und sollten dokumentiert werden.
1Wie kann eine Hausordnung in einer Eigentümergemeinschaft rechtsgültig beschlossen werden?
Die Eigentümerversammlung beschließt die Hausordnung meist mit einfacher Mehrheit. Manchmal bringt die Hausverwaltung einen Vorschlag ein, über den dann abgestimmt wird. In seltenen Fällen steht die Hausordnung schon in der Teilungserklärung oder wird später einstimmig vereinbart. Jede Änderung braucht wieder einen Mehrheitsbeschluss.
2Welche Inhalte sollten in einer Muster-Hausordnung für eine Eigentümergemeinschaft enthalten sein?
Eine Muster-Hausordnung sollte Regeln zu Ruhezeiten, Sauberkeit in Gemeinschaftsbereichen, Müllentsorgung, Nutzung von Waschküche, Fahrradraum und anderen Gemeinschaftseinrichtungen enthalten. Außerdem empfiehlt es sich, Bestimmungen zu Haustieren, Schneeräumung, Verantwortlichkeiten bei Schäden und zur Nutzung von Fluren und Treppenhäusern aufzunehmen.
3Inwiefern ist die Hausordnung für alle Eigentümer und Mieter verbindlich?
Für Eigentümer gilt die Hausordnung durch Beschluss in der Eigentümerversammlung. Mieter sind nur dann gebunden, wenn die Hausordnung im Mietvertrag steht oder als Anlage beigefügt ist. Ein bloßer Aushang im Treppenhaus reicht für Mieter nicht aus, um die Regeln verbindlich zu machen.
4Wie können Ruhezeiten in der Hausordnung einer Eigentümergemeinschaft geregelt werden?
Die Hausordnung kann tägliche Ruhezeiten festlegen, etwa zwischen 13 und 15 Uhr oder abends ab 22 Uhr. Auch spezielle Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen sind üblich. Die Vorgaben sollten dabei aber verhältnismäßig bleiben und das normale Leben nicht zu sehr einschränken.
5Welche Schritte sind nötig, um eine bestehende Hausordnung zu ändern?
Die geplante Änderung muss als Tagesordnungspunkt in die Einladung zur nächsten Eigentümerversammlung aufgenommen werden. Dann stimmen die Eigentümer über die Änderung ab. Ein Mehrheitsbeschluss reicht, solange es nicht um die Teilungserklärung oder Grundrechte geht.
6In welcher Form müssen Beschlüsse zur Hausordnung protokolliert werden, um ihre Gültigkeit zu sichern?
Beschlüsse zur Hausordnung gehören schriftlich ins Protokoll der Eigentümerversammlung. Es reicht nicht, das nur mündlich festzuhalten. Protokollführer und Versammlungsleiter müssen das Ganze unterschreiben. Die Beschluss-Sammlung sollte für alle Eigentümer einsehbar sein. So bleibt alles nachvollziehbar und niemand fühlt sich übergangen.

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