Keine Angst vor der Mietpreisbremse – wichtige Informationen für Vermieter

Seit 2015 sorgt das Gesetz "Mietpreisbremse" für Verwirrung auf dem Immobilienmarkt. Mieter und vor allem Vermieter wissen nicht genau, was diese verhältnismäßig neue Regelung der Bundesregierung für sie bedeutet. Sie sehen in ihr ein unkalkulierbares Schreckgespenst. Um nicht in kostspielige Fallen zu tappen, ist es in der Tat wichtig, sich mit diesem Thema zu befassen.

Auch Vermieter mit Eigentum, welches nicht in den größten Metropolen Deutschlands liegt, sollten dies tun. Inzwischen werden die neuen Mietpreisverordnungen nämlich nahezu in der ganzen Bundesrepublik angewendet. Es ist davon auszugehen, dass weitere Gebiete hinzukommen. Bis zum Jahr 2020 haben die Bundesländer Zeit, ihre Zonen mit angespannten Wohnimmobilienmärkten zu benennen.


Gesetz Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse: das macht sie aus

Die neuen Verordnungen zur Mietpreisdämpfung sollen einen zu starken Anstieg der Mieten stoppen. Dafür ist festgelegt worden, dass bei Neuvermietungen die Mieten maximal zehn Prozent über der lokalen Vergleichsmiete liegen dürfen. Doch es gibt keine Regel ohne Ausnahme. Ist eine Miethöhe einmal erreicht worden, bleibt sie erhalten. Dies bedeutet: Zahlt ein Mieter bereits eine Miete, die über den genannten zehn Prozent liegt, darf der Vermieter sie auch von dem Nachmieter einfordern. Außerdem greift das Gesetz „Mietpreisbremse“ nicht für Neubauten. Zu diesen zählt die Bundesregierung alle Wohnungen und Häuser, die ab dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden. Wer als Vermieter eine umfangreiche Modernisierung an seinem Objekt vorgenommen hat, muss sich ebenfalls nicht an die 10-Prozent-Regel halten. Wenn die Erneuerungen sich mit einem Neubau vergleichen lassen, dürfen die zehn Prozent überschritten werden. Doch was ist eigentlich die ortsübliche Vergleichsmiete? Diese Frage und vieles mehr kann dem Vermieter ein kompetenter Immobilienverwalter abnehmen. Er sorgt für eine optimale Bewirtschaftung des Objektes nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen. Selbstverständlich kann der Vermieter auch selbst im örtlichen Mietspiegel nachschauen. Für die meisten Städte und Gemeinde wird er herausgegeben. Gibt es für den Standort keinen Mietspiegel, helfen Vergleichsdatenbanken von Mieter- und Vermieterverbänden. Weitere Alternativen sind Sachverständigengutachten.

Gewinnbringend und legal vermieten trotz offizieller Dämpfung der Mietpreise

Vermieter müssen die neuen Bestimmungen zur Mietpreisdämpfung beachten. Wie bereits erwähnt, gibt es jedoch Ausnahmen von der 10-Prozent-Regel. Außerdem ist es möglich, durch den richtigen Mietvertrag legal steigende Mietpreise für das Haus oder die Wohnung zu erzielen. Ein kompetenter Immobilienverwalter kann den Immobilienbesitzer diesbezüglich umfangreich beraten. So existieren beispielsweise Indexmietverträge, bei denen die Miethöhe an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist. Sollte der Verbraucherpreisindex steigen, aber die Vergleichsmiete auf ihrem bisherigen Niveau verharren, profitiert der Vermieter von solch einem Vertrag. Staffelmietverträge sind ein weiteres probates Mittel. Neben diesen Tipps zeigt auch die Praxis, dass die Mietpreisverordnung für Vermieter nicht das angekündigte Schreckensgespenst ist. Die neue Regelung hat viele Lücken, die dazu führen, dass in sehr angespannten Märkten die Mietpreise weiterhin ansteigen. Wichtig für Vermieter ist der richtige Umgang mit der neuen Bestimmung, um Ärger, unnötige Kosten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Eine professionelle und erfahrene Immobilienverwaltung leistet dazu einen entscheidenden Beitrag.

Gesetz Mietpreisbremse

Keine Angst vor der Mietpreisbremse – wichtige Informationen für Vermieter

Die Mietpreisbremse: das macht sie aus

Die neuen Verordnungen zur Mietpreisdämpfung sollen einen zu starken Anstieg der Mieten stoppen. Dafür ist festgelegt worden, dass bei Neuvermietungen die Mieten maximal zehn Prozent über der lokalen Vergleichsmiete liegen dürfen. Doch es gibt keine Regel ohne Ausnahme. Ist eine Miethöhe einmal erreicht worden, bleibt sie erhalten. Dies bedeutet: Zahlt ein Mieter bereits eine Miete, die über den genannten zehn Prozent liegt, darf der Vermieter sie auch von dem Nachmieter einfordern. Außerdem greift das Gesetz „Mietpreisbremse“ nicht für Neubauten. Zu diesen zählt die Bundesregierung alle Wohnungen und Häuser, die ab dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden. Wer als Vermieter eine umfangreiche Modernisierung an seinem Objekt vorgenommen hat, muss sich ebenfalls nicht an die 10-Prozent-Regel halten. Wenn die Erneuerungen sich mit einem Neubau vergleichen lassen, dürfen die zehn Prozent überschritten werden. Doch was ist eigentlich die ortsübliche Vergleichsmiete? Diese Frage und vieles mehr kann dem Vermieter ein kompetenter Immobilienverwalter abnehmen. Er sorgt für eine optimale Bewirtschaftung des Objektes nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen. Selbstverständlich kann der Vermieter auch selbst im örtlichen Mietspiegel nachschauen. Für die meisten Städte und Gemeinde wird er herausgegeben. Gibt es für den Standort keinen Mietspiegel, helfen Vergleichsdatenbanken von Mieter- und Vermieterverbänden. Weitere Alternativen sind Sachverständigengutachten.

Gewinnbringend und legal vermieten trotz offizieller Dämpfung der Mietpreise

Vermieter müssen die neuen Bestimmungen zur Mietpreisdämpfung beachten. Wie bereits erwähnt, gibt es jedoch Ausnahmen von der 10-Prozent-Regel. Außerdem ist es möglich, durch den richtigen Mietvertrag legal steigende Mietpreise für das Haus oder die Wohnung zu erzielen. Ein kompetenter Immobilienverwalter kann den Immobilienbesitzer diesbezüglich umfangreich beraten. So existieren beispielsweise Indexmietverträge, bei denen die Miethöhe an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist. Sollte der Verbraucherpreisindex steigen, aber die Vergleichsmiete auf ihrem bisherigen Niveau verharren, profitiert der Vermieter von solch einem Vertrag. Staffelmietverträge sind ein weiteres probates Mittel. Neben diesen Tipps zeigt auch die Praxis, dass die Mietpreisverordnung für Vermieter nicht das angekündigte Schreckensgespenst ist. Die neue Regelung hat viele Lücken, die dazu führen, dass in sehr angespannten Märkten die Mietpreise weiterhin ansteigen. Wichtig für Vermieter ist der richtige Umgang mit der neuen Bestimmung, um Ärger, unnötige Kosten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Eine professionelle und erfahrene Immobilienverwaltung leistet dazu einen entscheidenden Beitrag.